Fremdgehen, Seitensprung, Ehebruch, Untreue

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Wie gehen Sie mit dem Besuchsrecht um?
Haben Großeltern weiter Rechte?
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Haben Großeltern weiter Rechte?

Nach der Untreue kam es zur Trennung. Plötzlich gibt es zwei Parteien. Sie und Ihre(n) Ex. Und auf der jeweiligen Seite gibt es immer noch die jeweiligen Eltern, sprich die Großeltern der Kinder. Haben Omas und Opas bisher wie selbstverständlich die Enkel gesehen, auf sie aufgepasst und sich mit ihnen gefreut, so stehen sie plötzlich in unterschiedlichen Ringecken. Das ist nicht fair!

Lassen wir die juristische Seite der Situation beiseite. Betrachten wir nur die Moralische: Wenn Sie den Kindern den Kontakt zu den Großeltern verwehren wollen, dann versündigen Sie sich an Ihren Kindern. Sie bestrafen die Falschen! Sie bestrafen lediglich Ihre Kinder und die Großeltern.

Weder die einen noch die anderen sind fremdgegangen. Warum sie also bestrafen? Wenn Sie wirklich zum Wohl Ihrer Kinder handeln wollen, dann sollten Sie auch den Kontakt zu den Großeltern nicht unterbinden, wenn es nicht wirklich sehr triftige Gründe dafür geben sollte.

Denken Sie bitte intensiv darüber nach, ob Sie - vielleicht aus Rache - die falschen Personen mit dem Entzug der Besuchszeiten bestrafen wollen.

     

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