Er wünscht ihr einen Seitensprung und sie ist schuld an der Scheidung

Als ein österreichischer Ehemann seiner Frau anlässlich eines gemeinsamen Abendessens mit Freunden scherzhaft in dieser geselligen Runde ein erotisches Abenteuer mit einem anderen Mann wünschte, konnte er sicher nicht ahnen, wohin dieser schlechte Scherz führen würde.

Es kam, wie es kommen musste. Das Ehepaar kämpfte seit längerer Zeit mit Eheproblemen, die bei beiden auch zu gesundheitlichen Problemen führte

Einige Zeit später lernte sie einen anderen Mann kennen. In dieser sehr belastenden Zeit kümmerte sich dieser fremde Mann um die Ehefrau und so kam es auch dazu, dass die Ehefrau der scherzhaften Aussage ihres Mannes folgte und ihn betrog.

Als sie nach einem Urlaub mit ihrem Mann im Herbst in das gemeinsame Haus nach Südfrankreich fahren wollte – angeblich, um ein Seminar zu besuchen – ließ der Ehemann seine Frau von einem Detektiv beobachten und fand auf diesem Weg heraus, dass seine Frau weniger ein Seminar besuchen, als mehr ihre Zeit ungestört mit ihrem Liebhaber verbringen wollte.

Die Scheidung wurde eingereicht und österreichische Gerichte hatten über die Angelegenheit zu urteilen.

Ein Bezirksgericht entschied zunächst, dass beide Parteien aus unterschiedlichen Gründen am Scheitern der Ehe Schuld trügen und dieses Urteil wurde von einem Landgericht für Zivilsachen auch bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof Österreichs jedoch widersprach diesem Urteil und kam zu dem Schluss, dass die Ehefrau allein die Schuld an der Scheidung trage. Im Leben des Ehepaares habe es auf Grund vielfacher gemeinsamer Urlaube, mehrfachem Geschlechtsverkehr in der Woche und weiteren Vorkommnissen keinerlei Hinweise für eine Zerrüttung gegeben.

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Auch wenn die Bemerkung des Ehemannes, seiner Frau ein erotisches Abenteuer zu wünschen, von den Richtern des OGH für wenig geschmackvoll gehalten wurde, trug diese Bemerkung dennoch keinen entscheidenden Anteil an der Zerrüttung der Ehe.
(Oberster Gerichtshof Österreich, 3 OB 59/11)

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