Urteil zur Jungfräulichkeit
In der Türkei betrachtet das oberste Berufungsgericht die Unberührtheit der Frau als Voraussetzung für die Ehe.
Die Zeitung „Vatan“ meldete im November 2009, dass einem Mann vor Gericht Recht gegeben wurde, der seine Ehe auflösen lassen wollte, da seine Ehefrau keine Jungfrau mehr war.
Ihre Entscheidung stützten die Richter auf das türkische Zivilrecht, das die Auflösung für jene Situationen vorsieht, in denen ein Partner den anderen in einem wichtigen Punkt belügt.
In dieser Angelegenheit hatte die Frau jedoch ein ärztliches Gutachten vorgelegt, das ihre Unschuld bewies.
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