Wie verhalten bei der Vermutung Fremdgehen?
Vermutlich gibt es nicht den allgemeingültigen Ratschlag, den Sie sich hier erhoffen. Haben Sie die entsprechende Befürchtung, dann ist es stets Ihre Einzelfallentscheidung, wie Sie sich verhalten sollen.
Führen Sie sich vor Augen, welche Auswirkung Ihr Handeln hat und wägen Sie Für und Wider ab. Vielleicht liegen Sie mit Ihrer Vermutung richtig, vielleicht tun Sie Ihrem Partner aber auch gewaltig Unrecht.
Geht es Ihnen darum, zunächst Gewissheit zu bekommen, dann bietet es sich beispielsweise an, eine Detektei zu kontaktieren, die diese Gewissheit vermitteln kann. Eine solche Beratung durch einen Detektiv ist aus ganz Deutschland kostenfrei über die Freecall Nummer 0800 – 33 33583 möglich.
Machen Sie nicht den Fehler, unbegründete Vorwürfe zu präsentieren, denn man wird alles abstreiten und in Zukunft noch vorsichtiger agieren, was den Beweis des Fremdgehens nur schwerer werden lässt. Sorgen Sie daher zunächst für klare Fakten und überlegen Sie dann, wie Sie weiter vorgehen werden.
Detektiv bei Fremdgehen – die Kosten trägt die Geliebte oder der Liebhaber
Eine besondere Gefahr beim Fremdgehen lauert in Österreich auf die Fremdgeher. Geht jemand mit einer verheiratetetn Person fremd und weiß er, dass diese Person verheiratet ist, so kann das bittere Folgen haben. Wer aus der Ehe ausbricht, handelt gegen das Gesetz.
Das gilt auch für den Ehestörer. Hat ein Detektiv in Österreich den Seitensprung festgestellt und die Ehestörung dokumentiert, darf die betrogene Person gegen den Ehestörer vorgehen. Dazu gehört auch, dass sich die betrogene Person die bezahlten Detektivkosten vom Ehestörer zurückholen kann. Das sind Folgen, mit denen der Fremdgeher wohl meist nicht rechnet.
Ihr Partner geht fremd und Sie benötigen Beweise? Ein Detektiv verschafft Ihnen in diskreter Form Gewissheit.