Ablauf der Scheidung » Wie verläuft eine Scheidung in Österreich?
Wenn Sie eine Scheidung einreichen möchten, gilt Grundsätzliches zu unterscheiden. Im Raum steht dann die Frage: Handelt es sich um eine strittige oder eine einvernehmliche Scheidung? Die strittige Scheidung findet im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens statt. Hier unterscheidet man in Österreich zwischen drei Varianten einer Scheidung:
- Streitige Scheidung aus Verschulden.
- Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft.
- Streitige Scheidung aus anderen Gründen.
Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehepartner mindestens ein halbes Jahr in Trennung leben und Ihre Ehe als unheilbar ansehen.
Im Gegensatz zur strittigen Scheidung wird bei der einvernehmlichen Scheidung im Außerstreitverfahren entschieden. Um das zu durchsetzen zu können, gilt die Voraussetzung, dass beide Ehepartner im Konsens mit den Scheidungsfolgen sind.
Wie sieht der Ablauf einer strittigen Scheidung aus?
Der Ablauf der Scheidung beginnt prinzipiell mit der Einreichung der Klage beim zuständigen Bezirksgericht. Das Einreichen der Scheidung erfolgt per mündlicher Protokollbringung oder mittels eines schriftlichen Antrags.
Für die Klageschrift setzt das Gesetz folgende Inhalte voraus:
- Scheidungsantrag
- Gründe für die Ehescheidung
- Beweismittel
Im Gerichtsverfahren versucht die Richterin oder der Richter zunächst, eine Versöhnung der beiden Parteien zu bewirken. In dem Zusammenhang erörtert man auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung.
Im strittigen Scheidungsverfahren werden die Regelungen durch das Scheidungsurteil rechtskräftig. Innerhalb von vier Wochen kann jede Partei Berufung erheben.
Wie unterscheidet sich der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung von einer strittigen?
Der Antrag auf die einvernehmliche Scheidung erfolgt ebenfalls mittels Formular durch die Einreichung bei Gericht. Beim Ablauf der einvernehmlichen Scheidung gilt eine einvernehmliche Vereinbarung
- der Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt,
- der Obsorge,
- zum Kontaktrecht bezogen auf die Kinder
- und der Unterhaltspflicht zu den unterhaltsberechtigten Kindern
durch das scheidungswillige Ehepaar als vorausgesetzt.
Nach Entscheidung des Gerichts folgt dann der rechtliche Beschluss zur Scheidung der Ehe. Rekurs kann anschließend jede Partei binnen 14 Tagen ab der Zustellung des Bescheids erheben.
Untreue kann von Bedeutung sein bei einer Scheidung
Viele Ehen gehen auseinander wegen eines Seitensprungs. Diese Untreue in der Ehe fällt in Österreich unter die schweren Eheverfehlungen. Geregelt ist es in § 49 Ehegesetz. Fremdgehen in der Ehe ist in Österreich ein Scheidungsgrund.
Nach Statistiken ist Ehebruch in Österreich sogar Scheidungsgrund Nummer 1. Fremdgehen in der Ehe kann viele Ursachen haben.
Ehebruch hat rechtliche Bedeutung für den Unterhalt
Ist eine Ehe nicht bereits final zerrüttet, verurteilt das Gericht einen fremdgehenden Ehepartner bei Vorliegen klarer Beweise zur Zahlung von Unterhalt an den seinen Ehepartner, sofern er der Hauptverdiener ist.
Geht derjenige Unterhaltsberechtigte mit einem geringen Einkommen in der Ehe fremd, verwirkt die Person den Anspruch auf den normalen Unterhalt. Wenn überhaupt erhält die Person dann noch zeitlich begrenzte Zahlungen, die zumeist niedriger als der Regelunterhalt sind.
Im Durchschnitt fällt etwa 33 Prozent des Nettoeinkommens des schuldig geschiedenen Ehepartners für den Unterhalt an.
Beweise für Fremdgehen in der Ehe durch Detektive
Um seinen Anspruch bei der Ehescheidung durchsetzen zu können, bedarf es klarer Beweise für den Ehebruch. Der Richter am Bezirksgericht urteilt nach Aktenlage und dem Vortrag der Parteien. Hat eine Partei Beweise für ein Fehlverhalten, ist das ein klarer Vorteil.
Beweise für den Ehebruch erbringen Detektive. Diese sind weit bessere Zeugen als die Aussagen von Freunden oder gar Geschwistern. Deren Glaubwürdigkeit zerpflückt der gegnerische Anwalt oft in der Luft.
Als bewiesen zählt ein Sachverhalt dann, wenn ein vernünftiger Zweifel an selbem nicht möglich ist. Das ist das Business von Detekteien. Wenn Sie mehr über die Arbeit von Detektiven wissen wollen, klicken Sie hier.
Der Oberste Gerichtshof in Wien hat dazu mit dem Aktenzeichen 7 Ob 195/02f geurteilt:
„Der geschädigte Ehegatte ist zur Abwehr unterhalts- und vermögensrechtlicher Nachteile berechtigt, seinen Prozessstandpunkt durch Beobachtung durch einen Detektiv zum Erlangen von Beweisen für ein ehebrecherisches Verhältnis des Ehegatten zu untermauern.“
Ersatz der Detektivkosten
Wer in der Ehe fremdgeht, muss damit rechnen, bei der Scheidung schlechte Karten zu haben und auch noch die Detektivkosten ersetzen zu müssen.
Laut Urteil des OGH vom 11.08.2015 mit dem Aktenzeichen 4 Ob 100/15g hat der betrogenen Ehepartner Anspruch auf die Erstattung der ihm entstandenen Kosten für eine Detektei als Schadenersatz. In dem Urteil wurde sogar der Ehestörer zum Ersatz dieser Kosten verurteilt.
Der OGH enschied: Eine Pflicht zur ehelichen Treue besteht bis zur Rechtskraft der Scheidung. Der Ehestörer haftet sogar dann für Kosten der Detektive, wenn der Ehebruch nicht Anlass der Zerrüttung der Ehe war. Auch außerhalb des Verfahrens der Scheidung sind die Kosten zu ersetzen. dabei gelten 3 Bedingungen:
1. Der Anlass
Es muss ein legitimes, von der Rechtsordnung gebilligtes Motiv vorliegen. Nach österreichischem Recht billigt dem Ehepartner das berechtigte Interesse zu, sich Klarheit zu verschaffen.
2. Verschulden
Die Ehe ist ein geschütztes Rechtsgut. Das Mitwirken an der Verletzung der damit einhergehenden Pflichten kann schon rechtswidrig sein. Das gilt bis zur Auflösung der Ehe. Allerdings muss der Ehestörer von der bestehende Ehe wissen. Es muss ihm also bekannt sein, dass das Ehebündnis noch nicht geschieden ist.
3. Zweckmäßigkeit:
Der Auftrag an den Detektiv darf nicht überflüssig oder rechtsmissbräuchlich sein.